Pharmazeutische Dienstleistung für Bluthochdruck-Patienten
In Deutschland hat jeder dritte Erwachsene Bluthochdruck, das sind rund 20 Millionen Menschen. Patienten, die wegen des Bluthochdrucks Blutdrucksenker einnehmen, erhalten in vielen Apotheken ergänzend eine kostenlose Dienstleistung. Sie dauert etwa eine Viertelstunde.
Bei der ‚Standardisierten Risikoerfassung hoher Blutdruck‘ wird die Einstellung des Blutdrucks kontrolliert. In der Apotheke misst ein Mitglied des Apothekenteams dreimal hintereinander die Blutdruckwerte und berechnet den Mittelwert aus der zweiten und dritten Messung. Im Anschluss erhalten Versicherte einen ausgefüllten Fragebogen mit individuellen Handlungsempfehlungen. Sind die Blutdruckwerte auffällig erhöht – ab welchen Werten genau, hängt vom Alter ab – wird der Patient oder die Patienten an den Arzt oder die Ärztin verwiesen. Neben den Messungen werden weitere Daten erfasst, zum Beispiel Risikofaktoren oder Begleiterkrankungen.
Anspruch auf die kostenlosen Messungen haben Versicherte einmal innerhalb von zwölf Monaten, wenn sie mindestens einen Blutdrucksenker verordnet bekommen. Bei einer Medikationsänderung verkürzt sich die Frist.
Pharmazeutische Dienstleistung für Patienten mit Polymedikation
Wenn dauerhaft fünf oder mehr Arzneimittel gleichzeitig eingenommen werden, wird dies als Polymedikation bezeichnet. Je mehr Medikamente eine Patientin oder ein Patient einnimmt, desto größer ist die Gefahr von Wechselwirkungen und anderen Problemen. Apotheken bieten deshalb eine pharmazeutische Dienstleistung an. Sie ist für Patientinnen und Patienten kostenlos.
Die pharmazeutische Dienstleistung besteht aus zwei Gesprächen im Abstand von einigen Tagen zwischen der Apothekerin oder dem Apotheker und der Patientin oder dem Patienten. Beide finden in vertraulicher Umgebung statt. Zunächst wird die individuelle Gesamtmedikation inklusive der Selbstmedikation erfasst. Im Anschluss analysiert die Apothekerin oder der Apotheker – in Abwesenheit der Patient*innen – mögliche Arzneimittel-bezogene Probleme, erarbeitet Lösungen und erstellt einen vollständigen Medikationsplan. Im zweiten Gespräch wird der Patientin und dem Patienten ein aktualisierter Medikationsplan erläutert und ausgehändigt. Sofern die Patient*innen zugestimmt haben, wird die Ärztin oder der Arzt bei relevanten Fragen eingebunden und erhält aus der Apotheke einen Bericht mit dem aktualisierten Plan.
Anspruch auf die pharmazeutische Dienstleistung haben Patient*innen, die mindestens fünf ärztlich verordnete Arzneimittel in der Dauermedikation anwenden. Die Dienstleistung kann einmal alle zwölf Monate in Anspruch genommen werden, bei umfangreichen Änderungen der Arzneimitteltherapie auch häufiger.
Pharmazeutische Dienstleistung für Patienten, die Arzneimittel inhalieren
Viele Apotheken bieten Patientinnen und Patienten, die Inhalativa anwenden, eine ausführliche, individuelle Einweisung und Beratung an. Diese Dienstleistung ist für Patientinnen und Patienten kostenlos und dauert etwa 25 Minuten.
Chronische Atemwegserkrankungen werden häufig mit Arzneimitteln zum Einatmen, so genannten Inhalativa, behandelt. Dafür gibt es kleine Geräte, die auch Inhalatoren genannt werden. Die Inhalatoren unterscheiden sich häufig im Detail. Bei einem Wechsel, aber auch bei Anwendung über einen längeren Zeitraum können sich schnell Fehler einschleichen.
In dem Gespräch in einem diskreten Bereich der Apotheke werden zunächst alle Fragen des Patienten bzw. der Patientin geklärt. Ein Mitglied des Apothekenteams zeigt auch, wie man den Inhalator richtig anwendet. Im Anschluss kann der Patient oder die Patientin so lange üben, bis die Eigenanwendung sicher und fehlerfrei funktioniert.
Anspruch auf diese kostenlose Dienstleistung haben Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren, wenn ihnen ein neues Arzneimittel zur Inhalation oder ein anderes Inhalationsgerät verordnet wurde. Die Beratung kann alle zwölf Monate wiederholt werden, wenn sie in diesem Zeitraum keine Schulung in einer Arztpraxis oder in einer anderen Apotheke erhalten haben und nicht in einem Versorgungsprogramm Asthma/COPD eingeschrieben sind.